Bräunlein Sachverständigenbüro

Sachverständigenbüro Leistungen

Für welchen Zweck benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?

 

Gesetzliche Vorschriften für Sachverständigenbüros

Die Gesetzgebung legt Vorschriften und Standards bei der Immobilienbewertung fest, die für uns als Sachverständigenbüro bindend sind und Ihnen als Auftraggeber Sicherheit bieten.

Definition des Verkehrswertes nach dem § 194 BauGB:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstück oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Neben dem Baugesetzbuch sind nachfolgende Gesetze und Verordnungen bei der Immobilienbewertung von besonderer Bedeutung: